Kontakt und Anschrift

Berg Events
Inh. Matthias Berg
Büro
Wuldegapstrasse 9
26757 Nordseebad Borkum

Tel.: 04922-3004033
Mobil.: 0151-400 40 963


E-Mail:
info@my-hamburg-events.de
Homepage:
www.my-hamburg-events.de


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AGB

Folgende Geschäftsbedingungen werden von Berg Events den Auftraggebern
und -nehmern überlassen und sind damit Bestandteil aller vertraglichen Vereinbarungen
und Geschäftsbeziehungen: Stand 2009
1. Allgemein
1.1 Nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen
und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen
Berg Events hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
Berg Events ist jederzeit berechtigt, diese AGB Geschäftsbedingungen einschließlich aller
eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher
eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.
1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Berg Events darauf
aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer
EDVAnlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt.
1.3 Die für die Konzepterstellung benötigten Bildmaterialen der Auftraggeber, werden nur für die
Konzepte von Berg Events verwendet und nicht an fremde Dritte weitergegeben.
1.4 Berg Events stellt Ihnen die angebotene Dienstleistung auf der Grundlage der AGB zur
Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von Berg Events nutzen bzw. einen Auftrag erteilen
erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Die Bild- und Wortmarke -Berg Events- ist Eigentum der Eventagentur Berg Events. Die Nutzung dieser
Bild- und Wortmarke ist der Agentur „Berg Events“ vorbehalten. Die Nennung, Verwendung,
Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke bedarf der ausdrücklichen vorherigen
Zustimmung von „Berg Events“.
2.2 Alle durch „Berg Events“ erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere,
Konzepte, Planungen und Layouts sind geistiges Eigentum von „Berg Events“.
2.3 Die von „Berg Events“ erstellten Konzepte sind ausschließlich für den Vertragspartner
bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit
Einverständnis von „Berg Events“ als Urheber zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein
 „Berg Events“ vorbehalten.
2.4 Sollte es nicht zur Auftragserteilung an  „Berg Events“ kommen, ist der Auftraggeber dieser
Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen,
Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte anderweitig zu verwenden.
2.5 Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette
Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte,
Layouts und Texte bedarf der Zustimmung durch „Berg Events“ und in jedem Fall die vorherigen
Einigung über eine angemessene Vergütung.
2.6 „Berg Events“ ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu
dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und
Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen
Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen,
sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.
2.7 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben.
„Berg Events“ ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur
namentlich zu nennen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 „Berg Events“ erstellen eine ordnungsgemäße Abrechnung laut Zahlungsplan. Alle Preise für
Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Der Gesamtbetrag ist - falls nicht anders
vereinbart - zahlbar ohne Abzüge per Überweisung auf folgendes Geschäftskonto:
Haspa 200 505 50 Konto 1218493250 Inhaber: Matthias Berg
Wenn nicht anders vereinbart gilt:
- 30 % der Auftragssumme bei Vertragsabschluss
- 30 % der Auftragssumme 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- 40 % der Auftragssumme 14 Tage nach Rechnungslegung im Anschluss an die Veranstaltung
Vorrauszahlungen an durch "Berg Events" gebuchte Dienstleister die als Zahlungsziel sofortige Zahlung im Voraus haben sind ebenfalls
am Tage der Fälligkeit zu zahlen.
3.2 Beim Engagement von Künstler/innen über die Agentur wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf
Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen,
in der Bundesrepublik Deutschland abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall
nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche
Organisation abzuführen sein, so hat „Berg Events“ Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.
3.3 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie
Interkontinental-Flüge erfolgen in der Economy - Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten
mit dem PKW werden mit 0,70 EUR/km berechnet.
3.4 Aufwendungen für Kommunikation und Sekretariatsdienste werden, wenn nicht anders vereinbart,
pauschal mit 3 % der Auftragsgesamtsumme berechnet.
3.5 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und
Abfallkosten werden vom Auftraggeber übernommen.
3.6 Auf alle Fremdkosten berechnet „Berg Events“, auch in der Kalkulation ausgewiesen,
5 – 15% Agenturhonorar, je nach Absprache, von der Auftragssumme (Handling Fee).
3.7 Alle Aufwendungen und Auslagen der „Eventagenten“, die nicht nach Maßgabe der
Leistungsbeschreibung der „Eventagenten“ zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
3.8 Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich
vom Auftraggeber zu vergüten, wenn „Berg Events“ nicht auf Leistungen Dritter zurückgreifen,
sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. „Berg Events“ ist
berechtigt, Arbeiten, die im Namen und für Rechnung des Auftraggebers an Dritte
vergeben werden, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und als gesondert mit dem Auftraggeber
abzurechnen.
3.9 „Berg Events“ ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche
Verzugszinsen zu berechnen.
3.10 Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebern in Frage stellen, so sind
„Berg Events“ berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen
und bankübliche Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4. Durchführung und Organisation
4.1 Basis jeder Veranstaltung ist ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine
ausführliche und mit dem Auftraggeber abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine
rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer
Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem
Auftraggeber schriftlich abgestimmt.
4.2 Von Seiten des Auftraggebers werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-,
Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten durch „Berg Events“ für den Aufbau
von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie
für Bühnenproben zugänglich gemacht.
4.3 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen
und im Auftrag des Auftraggebers. „Berg Events“ wird hierdurch vom Auftraggeber
bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder
zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Auftraggebers abzuschließen. „Berg Events“ ist
gegenüber Lieferanten, die vom Auftraggeber mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt
wurden, im Interesse und im Namen des Auftraggebers weisungsberechtigt.
4.4 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so behält „Berg Events“ den Anspruch auf das vereinbarte
Honorar. „Berg Events“ wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der
Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt
oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das
Wetterrisiko.
4.5 Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch „Berg Events“ oder deren Beauftragte
infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.
„Berg Events“ wird die Hinderungsgründe dem Auftraggeber unverzüglich per Fax oder E -
Mail anzeigen und auf Anforderung nachweisen.
5. Haftung
5.1 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von
„Berg Events“ verursacht worden sind, haftet „Berg Events“ nur bei fahrlässigem oder
vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
5.2 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung,
sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von
„Berg Events“ trägt der Auftraggeber. „Berg Events“ übernehmen keinerlei Haftung für
Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und
evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen
durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
5.3 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung
haftet „Berg Events“ nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung
weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber  „Berg Events“ ist damit ausgeschlossen.
Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist „Berg Events“ nicht
verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.
5.4 „Berg Events“ haften insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit
der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der
Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. „Berg Events“ haften nicht für die
Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit
nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf
Vorsatz und Fahrlässigkeit durch „Berg Events“ zurück zu führen sind.
5.5 „Berg Events“ hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische
Vertretbarkeit der von ihnen selbst entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen.
Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn „Berg Events“ trotz vorgebrachter
Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat
der Auftraggeber „Berg Events“ von Rechten Dritter, freizustellen.
5.6 Soweit „Berg Events“ in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Auftraggebers Verträge
mit Dritten abschließen, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des
betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in
diesem Vertrag gesetzten Grenzen. „Berg Events“ ist insbesondere nicht verpflichtet, die
Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen.
6. Sonstiges
6.1 Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.
6.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar
zu geben.
6.3 Der Verzicht von „Berg Events“, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder
durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
6.4 Werden diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die
deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
6.5 Diese AGB sind nur als allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei
Vertragsabschluß gesondert verzeichnet.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien
durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages
entspricht.
7.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedürfen der Schriftform.
7.3 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder
mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig – Erfüllungsort und Gerichtsstand des Sitzes
von „Berg Events“, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.